Ambulante Pflege

Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigt Unterstützung, sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder einem Handicap?

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Ambulante Pflege, DRK, Wohlfahrtsverband, Augentropfen, Hausbesuch, Patient, Pflegedienst, Pfleger, PflegerinFoto: A. Zelck / DRK e.V.

Hilfe im Haushalt

Gerne unterstützen wir Sie im Haushalt. Sei es in der Wohnung, im Garten oder beim Einkaufen.

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Pflegeberatung

Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigt Unterstützung? Sei es altersbedingt, durch Krankheit oder einen Unfall: Es tauchen viele Fragen auf, was als Nächstes zu tun ist. Unsere Pflegeberater vor Ort unterstützen Sie, eine passgenaue Lösung für Ihre Situation zu finden.

Beratung mit Herz und Verstand

Unsere Aufgabe als Pflegeberater ist es, Sie kompetent und bezogen auf Ihren individuellen Hilfebedarf bzw. den Hilfebedarf Ihres Angehörigen zu beraten und Sie auf Wunsch bei der Auswahl von Angeboten zu unterstützen. Hierfür stellt Ihnen der Pflegeberater gerne das notwendige Informationsmaterial zur Verfügung. Unsere Pflegeberater informieren Sie über Fragen rund um das Thema Pflege sowie über die verschiedenen Versorgungs- und Unterstützungsmöglichkeiten und die vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten vor Ort. Bei Bedarf kommen unsere Pflegeberaterinnen und Pflegeberater auch gerne zu Ihnen nach Hause. Die Pflegeberatung ist für Sie kostenfrei.

Wer kann die Pflegeberatung in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich kann jeder telefonischen oder persönlichen Kontakt zu uns aufnehmen, der Fragen rund um das Thema Pflege hat oder Unterstützung bei der Bewältigung seines Alltags benötigt. Wir beantworten Ihnen Ihre Fragen und unterstützen Sie bei allen weiteren Schritten, dies kann z. B. auch die Beantragung eines Pflegegrades oder die Organisation einer Haushaltshilfe sein.

Wer ist pflegebedürftig?

Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes liegt dann vor, wenn ein Mensch wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in einem erheblichen oder höherem Maß der Hilfe bedarf (§14 Abs. 1 SGB XI).

Als Hilfe bei „gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen“ werden vom Gesetzgeber Hilfen in den Bereichen der:

  • Körperbezogenen Pflegemaßnahmen (u. a. Waschen, Duschen, Zahnpflege)
  • Nahrungszubereitung und Nahrungsaufnahme
  • Mobilität (u. a. An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen)
  • hauswirtschaftlichen Versorgung

verstanden (§14 Abs. 4 SGB XI). Diese vier Bereiche untergliedert der Gesetzgeber wiederum in konkrete Tätigkeiten. Ausschlaggebend für die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit ist, wie häufig, in welchem Umfang und in welcher Form diese Tätigkeiten erbracht werden.

Welche Pflegegrade gibt es?

Die Leistungen der Pflegeversicherung 2024

Alle Leistungen sind in der Broschüre des Bundesministerium für Gesundheit genau beschrieben.

Wofür zahlt die Pflegeversicherung? An welchen Kosten beteiligt sich die Pflegeversicherung?

Die Höhe der Leistung ist auch vom Grad der Pflegebedürftigkeit abhängig.

Haben Sie Fragen zur Kombination von Leistungen etc., lassen Sie sich hierzu gerne von unserem Pflegeberater vor Ort beraten.

Pflege und Unterstützung zu Hause

dazu gehören z. B. grundpflegerische Tätigkeiten wie Hilfe bei der Körperpflege, Medikamentengabe oder Verbandswechsel (häusliche Krankenpflege), Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen, hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung aber auch Hilfe bei der Alltagsgestaltung.

Tages- und Nachtpflege

ermöglichen eine Betreuung des Pflegebedürftigen, wenn die häusliche Pflege nicht im ausreichenden Umfang sichergestellt werden kann bzw. zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege z. B. bei Berufstätigkeit des pflegenden Angehörigen.

Urlaubsvertretung für Pflegende (Verhinderungspflege)

tritt ein, wenn eine Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen die Pflege nicht erbringen kann. Dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für max. sechs Wochen je Kalenderjahr.

Kurzzeitpflege

tritt ein, wenn der Pflegebedürftige nur für kurze Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen ist, z. B. im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder bei Ausfall einer Pflegeperson.

Pflegehilfsmittel

dienen zur Erleichterung der häuslichen Pflege, lindern die Beschwerden oder tragen dazu bei, dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.

Umbaumaßnahmen in der Wohnung

sollen die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherstellen. Umbaumaßnahmen können z. B. der Einbau eines Treppenlifts oder die Vergrößerung der Dusche sein.

Freistellung und Reduzierung der Arbeitszeit

um Dinge rund um die Pflege zu organisieren bzw. Pflege zu erbringen.

Soziale Absicherung von Pflegepersonen

umfasst u.a. die gesetzliche Unfallversicherung während der Pflegetätigkeit sowie bei allen Tätigkeiten, die mit der Pflege unmittelbar zusammenhängen, Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge zur Rentenversicherung und eine freiwillige Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung.

Pflegekurse für Angehörige

vermitteln Pflegepersonen Kenntnisse für eine eigenständige Durchführung der Pflege. 

Ambulante Wohngemeinschaften

ermöglichen es Pflegebedürftigen möglichst lange selbstständig in der häuslichen Umgebung zu wohnen, ohne dabei auf sich allein gestellt zu sein. 

Stationäre Pflege

ist sinnvoll, wenn die Versorgung und Betreuung in der häuslichen Umgebung nicht mehr möglich.

Hierbei können wir Sie außerdem unterstützen

Unser Fahrdienst bringt Sie trotz gesundheitlicher Einschränkungen von A nach B. Ob zum Einkaufen oder zum Arztbesuch, wir machen Sie wieder mobil.

Der Hausnotruf vom BRK bietet Ihnen rund um die Uhr Sicherheit in den eigenen vier Wänden. Sicher ist sicher!

Mit unserem Angebot "Essen auf Rädern" versorgen wir im Landkreis ca. 100 Menschen – gerne auch Sie.

Unser Fahrdienst bringt Sie trotz gesundheitlicher Einschränkungen von A nach B. Ob zum Einkaufen oder zum Arztbesuch, wir machen Sie wieder mobil.

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