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Hinweise für die Teilnahme an den Ausbildungsangeboten des BRK-Kreisverbandes Ebersberg
Wir sind ständig bemüht, Ihnen ein umfangreiches und inhaltlich aktuelles Lehrgangsangebot zur Verfügung zu…
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Kursbuchung beim Bayerischen Roten Kreuz, Kreisverband Ebersberg
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle…
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Stand:…
Inhaltsverzeichnis
A. Eine kurze Einführung
Die Entwicklung der Genfer Abkommen Der Grundsatz der Genfer Abkommen Benutzungshinweis
B. Der Schutz der Zivilbevölkerung
Wie muss die…
1. Die Entwicklung der Genfer Abkommen
Verfolgt man die Geschichte der Menschheit bis zu ihren Anfängen zurück, kommt man zu der Erkenntnis, dass sie immer auch von Unmenschlichkeit begleitet war.…
2. Der Grundsatz der Genfer Abkommen
"Personen, die nicht unmittelbar an den Feindseligkeiten teilnehmen, einschließlich der Mitglieder der Streitkräfte, welche die Waffen gestreckt haben, und der…
3. Benutzungshinweis
Die Genfer Abkommen und die Zusatzprotokolle werden "GA" und "ZP" abgekürzt. Römische Ziffern dahinter bezeichnen das jeweilige Genfer Abkommen, bzw. Zusatzprotokoll. Werden…
1. Wie muss die Zivilbevölkerung generell behandelt werden?
Das IV. Genfer Abkommen schützt die Zivilbevölkerung vor Angriffen und unmenschlicher Behandlung. Zivilpersonen sind alle Personen, die…
2. Behandlung von Zivilpersonen nach einer Besetzung
Grausamkeiten jeder Art (Folterung, Verstümmelung, medizinische oder wissenschaftliche, nicht durch ärztliche Behandlung gerechtfertigte…
3. Wie sind Frauen zu behandeln?
Frauen sind mit der ihrem Geschlecht gebührenden besonderen Rücksicht zu behandeln (Art. 12 V GA I; Art. 12 IV GA II; Art. 14 II GA III; Art. 16 I GA IV). Sie sind…